Willkommen zur Anmeldung eines neuen Schülers Seite 1/10
Auf den folgenden Seiten erfassen wir die persönlichen Daten ihres Kindes, welche wir laut Schulgesetz datenschutzkonform für unsere gemeinsame Arbeit benötigen.
Kontaktinformationen Seite 2/10
Angaben zu den Eltern Seite 3/10
Achtung, Anmeldung bei getrenntlebenden, sorgeberechtigten Eltern
Bei Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Kind sind laut § 1687 BGB beide Elternteile zuständig. Eine Anmeldung an das Gymnasium ist eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung.
Schulen sind verpflichtet, sich das Einverständnis von beiden Erziehungsberechtigten einzuholen, oder sich das verfügte alleinige Sorgerecht bestätigen zu lassen.
Bitte reichen Sie das jeweilige fehlende Einverständnis oder das bestätigte alleinige Sorgerecht bei uns ein.
Nutzen Sie bitte dafür ausschließlich das Formular, welches wir Ihnen im Downloadbereich unserer Homepage (Kategorie: zukünftige Klasse 7) zur Verfügung stellen.
Erst dann kann ihr Kind in unserer Einrichtung aufgenommen werden.
Zweite Fremdsprache, Religion oder Philosophie Seite 4/10
Bitte beachten Sie, dass insbesondere die Wahl der 2. Fremdsprache eine nicht unwesentliche Rolle bei der Zusammensetzung der Klassen spielt.
Wünsche für mögliche Klassenkameraden Seite 5/10
Fahrschüler, Einzugsbereich, Schullaufbahnempfehlung Seite 6/10
Angaben zu möglichen Lernbehinderungen oder Impfungen Seite 7/10
Veröffentlichung von Personenabbildungen Seite 8/10
Manchmal gibt es Anlässe im Schulleben (z. B. Autorenlesung, Schulfest, Schulaufführungen, Sportfeste, Schulausflüge, Schullandheimaufenthalte, Unterrichtsprojekte, Theaterfahrten, etc.), bei denen Fotos Ihres Kindes gemacht werden. Im Rahmen der pädagogischen Arbeit der Schule und des Schulfördervereins wäre es wünschenswert, wenn wir diese Fotos und die Namen der Schüler verwenden dürfen. Wir möchten auf unserer Homepage, im schuleigenen Hausaufgabenheft und im Abi-Jahrbuch Personenabbildungen und Namen veröffentlichen. Dabei wollen wir ausschließlich die folgenden Personenabbildungen verwenden: Einzelfotos (z. B. Preisträger), Gruppenfotos (z. B. Teilnehmer an einem Projekt), Fotos von Schulveranstaltungen (z. B. Sportfest) oder Videos von Schulveranstaltungen (z. B. Weihnachtskonzert). Dazu benötigen wir ihre Zustimmung.
Bedenken Sie bitte, dass wir ohne Ihre Zustimmung nur begrenzt handlungsfähig bleiben und eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit unmöglich wird.
Die Erlaubnis zur Veröffentlichung der Personenabbildungen und Namen gilt zeitlich unbeschränkt, d. h. auch über das Ende des Schuljahres und die Schulzugehörigkeit hinaus.
Die Einwilligung zur Veröffentlichung der Personenabbildungen und Namen kann für die Zukunft jederzeit schriftlich bei der Schulleiterin widerrufen werden. Die Einwilligung kann auch teilweise widerrufen werden. Bei Druckwerken ist die Einwilligung nicht mehr widerruflich, sobald der Druckauftrag erteilt ist.
Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung der Einwilligung oder ihrem Widerruf entstehen keine Nachteile.
Erfassung der Schwimmfähigkeit Seite 9/10
Alle Schüler in Mecklenburg-Vorpommern müssen ihre Schwimmfähigkeit mit einem Dokument (z. B. Schulschwimmpass) nachweisen.
Reichen Sie dazu bitte eine Kopie des Schwimmnachweises bei uns ein. Eine einfache Bestätigung durch die Eltern reicht nicht.
Die vorhandene Schwimmfähigkeit hat keinen Einfluss auf die Aufnahme an unser Gymnasium.
Die folgenden vier Schwimmfähigkeiten werden unterschieden:
- Nichtschwimmer (Nichtschwimmer oder Schüler die keinen Schwimmnachweis haben)
- Grundfertigkeiten (Seepferdchen)
- Basisstufe (Schwimmabzeichen Bronze)
- Sicheres Schwimmen (Schwimmabzeichen (Silber/Gold) oder Rettungsschwimmerabzeichen (Bronze/Silber/Gold))
Sie haben es geschafft Seite 10/10
Wenn Sie auf den Absende-Button klicken, bekommen Sie eine Bestätigungsmail mit einer kurzen Zusammenfassung der von Ihnen eingegebenen Daten.
Hier noch einmal die kurze Zusammenfassung:
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, die doch recht zahlreichen Fragen zu beantworten.
Die Daten Ihres Kindes wurden erfolgreich an die Schule übermittelt.
Bitte reichen Sie die Kopie des Halbjahreszeugnisses, die Schullaufbahnempfehlung, gegebenenfalls eine Kopie des Schwimmnachweises und ein mit Namen beschriftetes Passfoto bis zum 28.02.2023 bei uns ein.
An den Schulen des Landes werden alle Schülerakten nach wie vor in Papierform geführt. Deshalb können wir eingescannte oder digital übermittelte Dokumente nicht verwenden.
Gymnasium am Tannenberg
Grevesmühlen